Weiberfastnacht und Rosenmontag geschlossen
An Weiberfastnacht (08. Februar 2024) und Rosenmontag (12. Februar 2024) bleibt das Jobcenter Köln geschlossen.
Rechtsnachteile entstehen Antragsteller*innen dadurch nicht: Sie können sich jeweils auch am darauf folgenden Tag (09. Februar oder 13. Februar) beim Jobcenter melden.
Am Karnevalsfreitag und ab Karnevalsdienstag gelten wieder die gewohnten Servicezeiten.
Das ServiceCenter des Jobcenters steht auch an Weiberfastnacht und Rosenmontag von 8 bis 18 Uhr telefonisch unter (02 21) 96 44 34 01 zur Verfügung.
Seit 2016/2017 besitzt das Jobcenter Köln das berufundfamilie-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat wird dem Jobcenter Köln bescheinigt, dass es seine Beschäftigten bereits unterstützt, Beruf, Familie und Privatleben zu vereinen.
Zu unseren Angeboten in diesem Rahmen zählen:
Seit 2016 ist das Jobcenter Köln neben Unternehmen und Institutionen wie dem WDR, der Eurowings GmbH, der REWE Group, Ströer, der Stadt Köln oder auch der DuMont Mediengruppe Teil des Bündnisses „Mit Frauen in Führung“ – gegründet von FEMALE RESOURCES.
Das Ziel: Frauen auf ihrem Karriereweg zu unterstützen.
Crossmentoring, Seminare, Workshops, Fachtagungen, eine aktive Netzwerkarbeit unter den Mentees, den Mentorinnen und Mentoren sowie Arbeitskreise für Personalverantwortliche und Personalentwickler sind attraktive Bausteine des Bündnisses.
Diversity bedeutet bei uns im Jobcenter Köln personelle, kulturelle und soziale Vielfalt.
Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt, die 2006 als Verein unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramts ins Leben gerufen wurde, stehen wir dafür ein.
Immer wieder überprüfen wir interne Strukturen und Prozesse auf Chancengleichheit.
Die Dokumente auf dieser Seite werden momentan noch im Hinblick auf das Bürgergeld aktualisiert.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Bitte denken Sie daran, zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag für Leistungen ab dem 01.01.2023 auch die Selbstauskunft zu Ihrem Vermögen einzureichen. Diese Auskunft ist erforderlich, um Ihre Leistungen zu bewilligen.
> weiter zum Weiterbewilligungsantrag || > zur Selbstauskunft Vermögen
Sie müssen die Nachforderungen aus Ihrer Abrechnung im Mai 2023 bezahlen. Damit das Jobcenter Ihre Nachforderungen übernehmen kann, müssen Sie den Antrag spätestens am 31. August 2023 stellen.
Sie müssen die Nachforderungen aus Ihrer Abrechnung im November 2023 bezahlen. Damit das Jobcenter Ihre Nachforderungen übernehmen kann, müssen Sie den Antrag spätestens schon am 31. Dezember 2023 stellen.
Für einen Termin zum Neuantrag sind zwei Schritte notwendig:
Im ersten Schritt suchen Sie ihren Standort aus. Wählen Sie dann bei der Terminauswahl das Anliegen “Neuantrag” aus.
Bitte beachten Sie die wichtigen Informationen in dem grünen Hinweisfeld.
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Bitte beachten Sie, dass der Online Neuantrag aus zwei Schritten besteht:
Im ersten Schritt füllen Sie die Grunddaten (persönliche Daten, Angaben zu Ihrem Haushalt) aus.
Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, müssen wir Ihre Identität prüfen. Dafür rufen Sie bitte in unserem ServiceCenter an. Alle nötigen Informationen dazu bekommen Sie im Laufe der Antragstellung.
Erst nach der erfolgreichen telefonischen Identifizierung können Sie den Antrag vollständig ausfüllen.
Im Anschluss bearbeiten wir Ihren Antrag.
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