Corona Sonderzahlung 2022

Sonderzahlung wegen der Pandemie

Wenn Sie volljährig sind und im Juli Geld vom Jobcenter bekommen, erhalten Sie eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.
Weitere Voraussetzungen:

  • Sie sind alleinstehend oder alleinerziehend (Regelbedarfsstufe 1) ODER
  • Sie leben mit Ihrem volljährigen Partner / Ihrer volljährigen Partnerin zusammen (Regelbedarfsstufe 2).

Kinder und Jugendliche erhalten einen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich.

Die Auszahlung erhalten Sie allerdings nicht mit den übrigen Leistungen zum 1. Juli, sondern ab dem 23. Juli 2022.

Sie müssen nichts machen, die Zahlung kommt automatisch.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

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