Änderungen am jobcenter.digital Account im Juli

  1. Ab dem 22. Juli muss Ihr Benutzername eine bestätigte E-Mail-Adresse sein.
    Sie müssen dann mit dem nächsten Login angeben, welche E-Mail-Adresse Sie als Benutzernamen verwenden wollen. Danach melden Sie sich immer mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort an.
  2. Ab dem 22. Juli können Sie sich auch mit der BundID registrieren und anmelden.
    Die BundID wird von immer mehr Behörden für deren online-Angebote benutzt. Sie ist immer dann notwendig, wenn Sie sich mit Ihrem elektronischen Ausweis identifizieren müssen.
    Für Ihr jobcenter.digital ist die BundID erst einmal freiwillig.

Mehr Informationen zu Benutzername und BundID finden Sie in unseren FAQ.

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