Wörter-Buch

Hier erklären wir schwere Worte

in Leichter Sprache.

Die Worte sind nach dem ABC geordnet.

 

Wir helfen Ihnen gerne.

Wenn Sie Fragen haben.

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Anspruch

Ein Anspruch ist ein anderes Wort für ein Recht.

Sie haben einen Anspruch,

wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Zum Beispiel:

Sie haben nicht genug Geld zum Leben.

Dann haben Sie in Deutschland

einen Anspruch auf Geld.

Oder andere Hilfen vom Staat.

Arbeit-Geber und Arbeit-Nehmer

1. Arbeit-Geber und Arbeit-Geberin

Der Arbeit-Geber die Arbeit-Geberin ist

  • der Chef
  • die Chefin
  • oder die Firma

2. Arbeit-Nehmer und Arbeit-Nehmerin

Der Arbeit-Nehmer oder

die Arbeit-Nehmerin

ist die Person,

die für eine Firma arbeitet.

Arbeits-un-fähig

Arbeits-un-fähig heißt:

Sie können nicht arbeiten.

Weil Sie krank sind.

Sie müssen sich sofort krank melden:

Wenn Sie Hilfe vom Jobcenter bekommen.

Oder wenn Sie einen Antrag gestellt haben.

Sie müssen eine Bescheinigung zeigen

von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

Das nennt man auch: Attest.

In dem Attest muss stehen:

Sie sind zu krank zum Arbeiten.

In dem Attest muss auch stehen:

Wie lange Sie nicht arbeiten können.

Wenn Sie länger krank sind,

brauchen Sie ein neues Attest.

Sie müssen wieder zum Arzt

oder einer Ärztin gehen.

Melden Sie sich sofort bei uns

wenn Sie wieder arbeiten können.

 

Wichtig:

Auch wenn Sie arbeits-un-fähig sind:

Sie bekommen weiter Bürger-Geld.

Sie bleiben weiter in der Sozial-Versicherung.

Bedarfs-Gemeinschaft

Die Bedarfs-Gemeinschaft ist die Familie.

Zur Bedarfs-Gemeinschaft gehören zum Beispiel:

  • Ehe-Frauen und Ehe-Männer
  • Partner und Partnerinnen
  • Kinder unter 25 Jahren

 

Ausnahme:

Die Kinder gehören nicht zur

Bedarfs-Gemeinschaft ihrer Eltern,

wenn sie ein eigenes Einkommen haben.

Oder wenn sie selbst ein Kind haben.

Dann sind sie eine eigene Bedarfs-Gemeinschaft

zusammen mit ihrem Kind.

Einkommen

Sie bekommen nur Hilfen vom Jobcenter,

wenn Sie selbst nicht genug Geld haben.

Für sich und für Ihre Familie.

Deshalb prüfen wir Ihr Einkommen.

Sie müssen uns Infos zu Ihrem Einkommen geben.

Zum Beispiel:

  • in Ihrem Antrag
  • in der Einkommens-Erklärung
    Das ist ein Papier für das Jobcenter.
    Sie müssen in das Papier schreiben:
    Wie viel Einkommen Sie haben.
    Zum Beispiel:
    Vermögen auf der Bank
    oder Lohn von der Arbeit
  • in der Verdienst-Bescheinigung
    Das ist ein Papier von Ihrer Firma.
    Darin steht:
    Wie viel Geld Sie bei der Arbeit verdienen.

Wichtig:

Wir brauchen die Infos auch von Ihrer Familie.

Also: von allen Personen in Ihrem Haushalt.

Dazu gehören:

  • Sie
  • Ihr Partner oder Ihre Partnerin
  • und Ihre Kinder unter 25. Jahre

Zum Einkommen gehören zum Beispiel:

  • Lohn von Ihrer Arbeit
    Egal ob sie selbst-ständig sind.
    Oder bei einer Firma angestellt.
    Das Geld, das Sie bei der Arbeit verdienen.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.
  • Arbeits-losen-Geld
    Sie sind arbeits-los.
    Sie bekommen Geld vom Amt.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.
  • Kranken-Geld
    Sie sind krank.
    Sie bekommen Geld von der Kranken-Kasse.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.
  • Einnahmen aus Vermietung
    Das heißt:
    Sie vermieten eine Wohnung oder ein Haus.
    Dafür bekommen Sie Geld für die Miete.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.
  • Einnahmen aus Verpachtung
    Verpachten heißt:
    Sie verleihen etwas gegen Geld.
    Zum Beispiel: Ein Grund-Stück oder eine Kneipe.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.
  • Unterhalt
    Sie bekommen Geld von Ihrem
    Ex-Mann oder Ihrer Ex-Frau.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.
  • Kinder-Geld
    Sie haben 1 Kind oder mehrere Kinder.
    Sie bekommen Kinder-Geld vom Amt.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.
  • Renten
    Sie bekommen eine Rente.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.
  • Einnahmen aus Kapital und Zinsen
    Das bedeutet:
    Sie haben Geld auf der Bank.
    Das nennen wir: Kapital.
    Für das Geld bekommen Sie Zinsen.
    Das heißt:
    Sie bekommen später mehr Geld von der Bank
    als Sie am Anfang eingezahlt haben.
    Das Geld zählt zu Ihrem Einkommen.

Einstiegs-Geld

Das Jobcenter kann Ihnen einen Zuschuss zahlen.

Wenn Sie eine Arbeit anfangen wollen.

Das nennen wir: Einstiegs-Geld.

Das heißt:

Sie bekommen mehr Geld vom Jobcenter.

Damit können Sie eine eigene Arbeit anfangen.

Das Ziel vom Einstiegs-Geld ist:

Sie verdienen später eigenes Geld mit der Arbeit.

Sie brauchen später keine Hilfe mehr vom Jobcenter.

Das heißt:

Sie sind nicht mehr hilfe-bedürftig.

Das Jobcenter entscheidet alleine,

ob Sie das Einstiegs-Geld brauchen.

Sie haben keinen Anspruch auf das Geld.

Das heißt:

Wir müssen Ihnen kein Geld geben.

Sie bekommen das Einstiegs-Geld

höchstens 2 Jahre.

Sie bekommen das Einstiegs-Geld

zusätzlich zu Ihrem Einkommen.

Wie viel Geld Sie bekommen, hängt ab von

  • der Dauer der Arbeits-losig-keit.
    Das heißt:
    Wie lange Sie vorher arbeits-los waren.
  • der Größe Ihrer Bedarfs-Gemeinschaft.
    Mit wie vielen Menschen Sie zusammen leben.

Erwerbs-Minderung

Erwerbs-gemindert ist:

Wer wegen Krankheit oder Behinderung

nicht 3 Stunden am Tag arbeiten kann.

 

Nicht erwerbs-gemindert ist:

Wer 6 Stunden am Tag arbeiten kann.

 

Das steht in Paragraf § 43

vom Sozial-Gesetz-Buch 6.

 

Die Abkürzung dafür ist: SGB 6.

Frei-Betrag für notwendige Anschaffungen

Es gibt auch einen Frei-Betrag

für notwendige Anschaffungen.

 

Notwendige Anschaffungen sind zum Beispiel:

  • Kühl-Schrank
  • Wasch-Maschine
  • und andere Sachen,
    die Sie brauchen.

Frei-Betrag zur Alters-Vorsorge

Es gibt Frei-Beträge zur Alters-Vorsorge.

Das bedeutet:

Sie haben Geld fürs Alter gespart.

Das nennen wir: Alters-Vorsorge.

Dann verlieren Sie Ihre Arbeit.

Sie bekommen Hilfe vom Amt.

Das Amt prüft:

Wie viel Geld Sie haben.

Wenn Sie viel Geld haben,

bekommen Sie kein Geld vom Amt.

Sie müssen erst Ihr eigenes Geld ausgeben.

Aber:

Wenn Sie Geld fürs Alter gespart haben,

dann dürfen Sie das Geld behalten.

Dann bekommen Sie Geld vom Amt.

Zum Beispiel:

Sie haben eine Riester-Rente gemacht.

Sie haben Geld in die Rente eingezahlt.

Das Geld wird nicht angerechnet.

Sie dürfen das Geld fürs Alter behalten.

Das nennen wir: Anrechnungs-frei.

Wichtig: Sie dürfen das Geld fürs Alter nicht vorher ausgeben.

Frei-Beträge für Vermögen

Frei-Betrag heißt:

Wir zählen das Geld nicht zu Ihrem

Einkommen oder Vermögen.

 

Allgemeiner Frei-Betrag

Der allgemeine Frei-Betrag ist immer unterschiedlich.

Das kommt darauf an, wie alt Sie sind.

Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin

bekommen für jedes Lebens-Jahr

einen Frei-Betrag.

Ko-operations-Plan

Das ist eine Vereinbarung

zwischen Ihnen

und dem Jobcenter.

Ko-operation heißt:

Wir arbeiten zusammen.

In der Vereinbarung steht:

Wie wir Ihre Eingliederung in Arbeit erreichen.

Das bedeutet:

Wie Sie wieder Arbeit finden.

Welche Hilfen Sie dabei brauchen.

Was das Jobcenter tun muss.

Und was Sie tun müssen.

Damit Sie schnell wieder eine Arbeit bekommen.

Die Vereinbarung gilt meistens für 6 Monate.

Wir können die Vereinbarung auch verlängern.

Wenn Sie längere Zeit Hilfe brauchen.

Leistungen

Leistungen ist ein schweres Wort für Hilfen.

Es gibt verschiedene Leistungen

für Menschen ohne Arbeit.

Zum Beispiel:

  • Geld-Leistungen
  • Sach-Leistungen.
    Zum Beispiel: Gutscheine.

 

Sie sollen den Menschen helfen.

Wenn sie keine Arbeit haben.

Wenn sie eine neue Arbeit suchen.

 

Es gibt noch mehr Hilfen:

  • Wir helfen Ihnen bei der Arbeits-Suche.
    Wir zeigen Ihnen Stellen-Angebote.
  • Wir beraten Sie.
    Zum Beispiel:
    Wenn Sie Schulden haben.
    Wenn Sie Probleme haben.
    Zum Beispiel:
    Mit Alkohol oder Drogen.
    Oder andere Probleme im Leben.
  • Wir reden über Ihre eigene Lage.
    Zum Beispiel:
    Was Sie arbeiten wollen.
    Was Sie arbeiten können.
  • Wir helfen Ihnen bei den Kosten.
    Zum Beispiel:
    Bewerbungen kosten Geld.
    Sie brauchen Geld für

    • Bewerbungs-Fotos
    • Bewerbungs-Mappen
      Das nennen wir: Bewerbungs-Kosten.

Sie brauchen Geld für die Fahrt zu

Vorstellungs-Gesprächen.

Das nennen wir: Reise-Kosten.

Sie können die Kosten zurück bekommen.

Wenn Sie uns die Belege für die Kosten zeigen.

Zum Beispiel:

Fahr-Karten oder Rechnungen.

 

Es gibt auch:

  • Trainings und Weiter-Bildungen
  • Hilfen für Menschen mit Behinderungen
  • Eingliederungs-Zuschüsse
    Das heißt:
    Die Firma bekommt einen Zuschuss.
    Wenn sie Personen vom Jobcenter einstellt.
  • Arbeits-Gelegenheiten
    Sie bekommen eine Gelegenheit zu Arbeiten.
    Zum Beispiel: 1-Euro-Jobs.
  • Einstiegs-Geld.
    Das heißt:
    Sie fangen eine neue Arbeit an.
    Oder Sie arbeiten selbst-ständig.
    Zum Beispiel: Von Zuhause aus.
    Dann können Sie Einstiegs-Geld bekommen.
    Für Ihren Neu-Start im Beruf.
  • Hilfe bei Alters-Teil-Zeit.
    Das heißt:
    Sie arbeiten nur noch in Teil-Zeit.
    Weil Sie weniger arbeiten,
    bekommen Sie weniger Lohn.
    Dann können Sie Geld vom
    Jobcenter dazu bekommen.
    Damit Sie genug Geld zum Leben haben.

    Wichtig:
    Sie haben keinen Anspruch auf die Hilfe.
    Das Jobcenter entscheidet, ob Sie die Hilfe bekommen.

Leistungs-Abteilung

Es gibt bei uns eine Leistungs-Abteilung.

Sie kümmert sich um die Leistungen

für die Kunden und Kund-innen.

Zum Beispiel

Wer welche Hilfe bekommt.

Wer wie viel Geld bekommt.

Sie können uns anrufen.

Wir helfen Ihnen gerne.

Zum Beispiel:

Bei Fragen zu Ihren Leistungen.

 

Sie können einen Termin machen.

In der Eingangs-Zone vom Jobcenter.

 

Oder Sie rufen beim Service-Center an.

Telefon-Nummer:

02 21 / 9 64 43-4 01

Montag bis Freitag

von 8 bis 18 Uhr

Leistungs-Anspruch

Das heißt:

Sie haben ein Recht auf Hilfen.

Zum Beispiel:

Recht auf Bürger-Geld haben

alle Personen

    • im Alter von 15 bis 67 Jahren
    • wenn sie erwerbs-fähig sind
    • wenn sie hilfe-bedürftig sind
    • wenn sie in Deutschland sind

 

Wichtig:

Die Leistungen können auch Angehörige bekommen,

die mit diesen Personen zusammen leben.

Angehörige sind Menschen aus der Familie.

Zum Beispiel:

  • Der Ehe-Mann.
  • Die Ehe-Frau.

 

Achtung:

Ihr Anspruch entfällt,

wenn Sie ohne Erlaubnis vom Jobcenter

außerhalb von Ihrem Wohn-Ort sind.

Sie müssen sich vorher im Jobcenter melden.

Wenn Sie längere Zeit weg sind.

Sonst bekommen Sie kein Geld mehr!

 

Kein Recht auf Bürger-Geld haben

  • Auszubildende
  • Schüler und Schüler-innen
  • Studenten und Student-innen
  • Rentner und Rentner-innen
  • Personen in stationären Einrichtungen
    Zum Beispiel:
    Wenn Sie länger als 6 Monate
    in einem Krankenhaus sind.
  • Personen im Gefängnis.
    Ausnahme:
    Wenn Sie in Gefängnis mindestens
    15 Stunden in der Woche arbeiten.
    Dann können Sie Geld bekommen.

 

  • Personen aus dem Ausland
    Zum Beispiel:

    • Wenn Sie nur zum Arbeiten in Deutschland sind.
    • Wenn Sie Asyl beantragen.
      Weil Sie aus Ihrer Heimat fliehen mussten.
      Dann sind Sie Asyl-Bewerber oder Asyl-Bewerber-in.
      Dann bekommen Sie kein Bürger-Geld.
      Sondern: Leistungen nach dem
      Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
      Das ist ein Gesetz für Menschen,
      die in Deutschland Schutz suchen.
      Sie bekommen besondere Hilfen.

Leistungs-Dauer

Sie bekommen Bürger-Geld

solange Sie die Hilfe brauchen.

Die Hilfe ist zeit-lich un-begrenzt.

Das heißt: Wenn Sie die Hilfe brauchen,

bekommen Sie die Hilfe Ihr Leben lang.

Aber wir prüfen immer wieder,

ob Sie noch Hilfe brauchen.

Das bedeutet:

Wir bewilligen die Hilfe meistens für 6 Monate.

Das heißt:

Sie bekommen eine Zusage für 6 Monate.

In den 6 Monaten bekommen Sie Hilfen.

Das nennen wir: Bewilligungs-Zeitraum.

Dann prüfen wir wieder, ob Sie noch Hilfe brauchen.

Manchmal wird der Bewilligungs-Zeitraum verkürzt.

Das heißt:

Ihre Bewilligung gilt nicht für 6 Monate.

Zum Beispiel: Wenn klar ist,

dass Sie nur kurze Zeit Hilfe brauchen.

Weil Sie dann wieder arbeiten.

Dann bekommen Sie die Hilfen nur

bis Sie wieder arbeiten.

Manchmal ist auch eine Verlängerung möglich.

Zum Beispiel: Wenn klar ist,

dass Sie lange Zeit Hilfe brauchen.

Weil Sie lange Zeit nicht arbeiten können.

Dann prüfen wir nicht alle 6 Monate.

Leistungs-Missbrauch

Leistungs-Missbrauch heißt:

Jemand betrügt das Amt.

Er bekommt Hilfen vom Amt,

obwohl er kein Recht darauf hat.

Die Hilfen werden mit Steuer-Geld bezahlt.

Das Steuer-Geld soll nicht verschwendet werden.

Wir prüfen deshalb genau,

ob jemand die Hilfe wirklich braucht.

Wir achten auf Betrüger und Betrügerinnen.

Sie bekommen eine Strafe.

Wenn wir heraus finden,

dass Sie betrügen!

Wir arbeiten dafür zusammen

mit anderen Ämtern.

Wir arbeiten auch mit moderner Technik.

Zum Beispiel:

Mit elektronischer Daten-Verarbeitung.

Das heißt:

Wir nutzen Infos über Sie.

Zum Beispiel:

Infos aus dem Internet.

Infos von anderen Ämtern.

Das ist erlaubt.

Mehr-Bedarfe

Mehr-Bedarfe sind zusätzliche Kosten.

Wir bezahlen manchmal zusätzliche Kosten.

Zum Beispiel:

  • für schwangere Frauen
    Ab der 13. Woche der Schwanger-schaft
    können Sie Geld vom Jobcenter bekommen.
  • für Allein-Erziehende
    Wie viel Geld Sie bekommen,
    hängt ab von Ihrem Alter.
    Und wie viele Kinder Sie haben.
  • für eine besondere Ernährung.
    Eine besondere Ernährung ist teuer.
    Sie bekommen das Geld nur,
    wenn Sie es unbedingt brauchen.
    Sie müssen das nachweisen.
    Zum Beispiel:
    Sie müssen einen Nachweis zeigen
    von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
  • oder für Menschen mit Behinderungen.
    Sie können Geld vom Jobcenter bekommen,
    wenn Sie besondere Hilfen brauchen.
    Damit Sie am Leben teilhaben können.

 

Sie bekommen das Geld

zusätzlich zu Ihrer Regel-Leistung.

 

Wichtig:

Die Kosten für alle Mehr-Bedarfe

müssen kleiner sein

als die Regel-Leistung.

Melde-Pflicht

Wenn Sie Hilfen vom Jobcenter bekommen,

müssen Sie sich bei uns melden.

Das nennen wir: Melde-Pflicht.

Sie müssen sich vielleicht untersuchen lassen

von einem Arzt oder einer Ärztin.

Das hilft uns beim Entscheiden.

Zum Beispiel:

Wenn wir prüfen müssen:

Ob Sie ein Recht auf die Hilfen haben.

Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Ob Sie wirklich hilfe-bedürftig sind.

Wir entscheiden dann:

Ob Sie Hilfen bekommen.

Oder nicht.

Wichtig:

Das Jobcenter kann bestimmen:

Die Melde-Pflicht wirkt bei Krankheit

am 1. Tag der Arbeits-fähigkeit weiter.

Das bedeutet:

Sie müssen sich am 1. Arbeits-Tag

persönlich bei uns melden.

Die Melde-Pflicht gilt auch:

Wenn Sie Widerspruch einlegen.

Oder wenn Sie klagen.

Wenn Sie nicht kommen können

melden Sie sich bitte sofort.

Sagen Sie uns:

 

Warum Sie nicht kommen können.

Dann bekommen Sie keine Strafe.

Sie müssen sich nicht melden.

Andere Personen aus Ihrer Familie

können Sie beim Jobcenter melden.

Wenn Sie nicht persönlich kommen können.

 

Wichtig:

Sie brauchen vorher eine Erlaubnis vom Jobcenter.

Bevor Sie einen neuen Miet-Vertrag unterschreiben.

Miet-Schulden

Manchmal übernehmen wir auch Miet-Schulden.

Miet-Schulden heißt:

Sie können Ihre Miete nicht bezahlen.

Deshalb haben Sie Schulden

bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin.

Manchmal bezahlen wir die Schulden für Sie.

Achtung:

Sie bekommen von uns nur ein Darlehen.

Das heißt:

Wir leihen Ihnen das Geld nur.

Sie müssen das Geld zurück zahlen.

Dafür machen wir einen Vertrag mit Ihnen.

Das sind die Voraussetzungen dafür:

  • Die Wohnung ist angemessen.
    Das heißt: Die Miete ist in Ordnung.
    Sie ist nicht zu teuer.
  • Sie wären sonst wohnungs-los.
    Das heißt:
    Sie haben sonst keinen Platz zum Wohnen.
    Wenn Sie die Wohnung verlieren.
    Weil Sie Ihre Schulden nicht zahlen können.
  • Sie wohnen weiter in der Wohnung,
    wenn wir die Miet-Schulden bezahlt haben.

Mitteilungs-Pflicht

Sie müssen sofort alle Änderungen melden.

Zum Beispiel:

  • Wenn sich Ihr Name oder Ihre Adresse ändert.
  • Oder wenn Sie eine Arbeit finden.

Das nennen wir: Mitteilungs-Pflicht.

Sie müssen das von selbst tun.

Wir können Sie nicht daran erinnern.

Achtung:

Manchmal sagt Ihre Firma:

Wir melden Sie beim Jobcenter.

Sie brauchen sich nicht melden.

Hören Sie nicht darauf.

Verlassen Sie sich nicht auf Andere.

Das ist alleine Ihre Aufgabe!

Sie sind dazu verpflichtet.

Sie müssen sich bei uns melden.

Wichtig:

Sie müssen alle Angaben machen.

Die Angaben müssen vollständig sein.

Sie dürfen keine falschen Angaben machen.

Sie müssen alle Änderungen sofort mitteilen.

Wenn Sie das nicht tun,

müssen Sie vielleicht Geld zurück zahlen.

Zum Beispiel:

Wenn wir Ihnen zu viel Geld zahlen.

Weil wir keine neuen Infos bekommen.

Dann müssen Sie das Geld zurück zahlen.

 

Manchmal bekommen Sie auch Geld zurück.

Zum Beispiel:

Wenn Ihre Rente rück-wirkend bewilligt wurde.

Das heißt:

Sie haben aufgehört zu arbeiten.

Sie haben jetzt das Recht auf eine Rente.

Wenn wir die Info zu spät bekommen,

bekommen Sie vielleicht Geld zurück.

Das bedeutet:

Sie bekommen rück-wirkend mehr Geld von uns.

 

Sie müssen sich bei uns melden, wenn

  • sich Ihre Adresse ändert.
  • Sie krank waren und
    jetzt wieder arbeiten können.
  • Sie Hilfen beantragen oder bekommen
    Zum Beispiel:

    • Rente
    • Mutterschafts-Geld
    • oder andere Hilfen.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen zusammen
    mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin.
  • oder Sie trennen sich
    von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin.
  • Ihr Einkommen oder Vermögen ändert sich.
    Oder das Einkommen oder Vermögen
    von anderen Personen aus Ihrer Familie.
    Zum Beispiel:

    • Ehe-Mann oder Ehe-Frau
    • Partner oder Partnerin
    • Oder anderen Angehörigen
  • Oder Sie arbeiten wieder.
    Auch wenn Sie selbstständig sind.
    Oder Ihre Angehörigen pflegen.

Mitwirklungs-Pflicht

Mitwirkungs-Pflicht heißt:

Sie müssen mit helfen.

Zum Beispiel:

Wenn wir Ihren Fall prüfen.

Sie müssen alle Fragen beantworten.

Achtung:

Wenn wir Infos von anderen Personen brauchen

müssen Sie das vorher erlauben.

Wir brauchen keine Erlaubnis von Ihnen

wenn wir Infos über Sie bekommen

  • von anderen Ämtern
  • von Ihrem Chef
  • oder Ihrer Chefin

Sie müssen die Papiere selbst mit bringen.

Zum Beispiel:

Urkunden oder Nachweise.

Oder Sie sagen uns, wo wir die Papiere finden.

Notfälle

Wir helfen Ihnen im Notfall.

Sie bekommen in Notfällen

eine Sach-Leistung

oder Geld vom Amt.

Damit Sie nicht mehr in Not sind.

Damit Sie sich keine Sorgen mehr machen müssen.

Sie bekommen die Hilfe als Darlehen.

Das heißt:

Wir leihen Ihnen das Geld.

Das Geld wird dann abgezogen

von Ihrer Regel-Leistung.

Das heißt:

Sie bekommen im nächsten Monat

weniger Geld vom Jobcenter.

Orientierungs-Service

Sie müssen zuerst zum Orientierungs-Service.

Wenn Sie zum 1. Mal im Jobcenter Köln sind.

Sie bekommen einen Termin in der Eingangs-Zone.

Wir betreuen Neu-Kunden und Neu-Kundinnen.

Wenn Sie Ihren Antrag beim Jobcenter abgeben.

Zum Beispiel:

Wenn Sie Bürger-Geld beantragen.

Sie bekommen ein Bewerber-Paket.

Schreiben Sie darin alle Infos über sich auf.

Bringen Sie Ihr fertiges Bewerber-Paket zum Termin mit.

Das hilft uns.

Dann können wir Sie besser beraten.

Wichtig:

Überlegen Sie vor dem Gespräch:

was Sie arbeiten wollen und können.

 

Was passiert im 1. Gespräch?

  1. Wir prüfen Ihren Leistungs-Anspruch.
    Das heißt:
    Ob Sie Leistungen vom Jobcenter bekommen.
    Zum Beispiel: Geld oder andere Hilfen.
  2. Wenn Sie Anspruch auf Hilfen haben,
    helfen wir Ihnen bei der Arbeits-Suche.
  3. Wir unterschreiben gemeinsam mit Ihnen
    einen Ko-operations-Plan.
    Das ist ein Papier auf dem steht:
    Welche Ziele wir vereinbaren.
    Welche Dinge wir tun müssen.
    Welche Dinge Sie tun müssen.
  4. Sie bekommen die Papiere für Ihren Antrag.
    Sie müssen alle Papiere vollständig ausfüllen.
    Wir machen einen neuen Termin.
    Sie müssen die Papiere bis zu dem Termin abgeben.

Paragraph

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.

Das Zeichen für einen Paragraf ist: §

Pfändung

Sie leihen sich Geld.

Sie können das Geld nicht zurück zahlen.

Sie haben Schulden.

Dann werden Sie vielleicht gepfändet.

Das heißt:

Sie verlieren Ihr Geld oder Ihre Sachen.

Damit werden Ihre Schulden bezahlt.

 

Achtung:

Geld vom Jobcenter kann auch verpfändet werden.

Zum Beispiel:

Bürger-Geld oder Sozial-Geld.

Das heißt:

Sie müssen Ihre Schulden mit dem Geld bezahlen.

Aber es gibt eine Pfändungs-Frei-Grenze.

Das heißt:

Sie dürfen einen Teil von Ihrem Geld behalten.

Die Pfändungs-Frei-Grenze ist unterschiedlich.

Sie wird vom Jobcenter festgelegt.

Wichtig:

Wenn wir Geld auf Ihr Bank-Konto überweisen,

kann das Geld erst nach 7 Tagen gepfändet werden.

Solange muss Ihnen die Bank das Geld auszahlen.

Pflichten

Sie bekommen Hilfe vom Jobcenter.

Wenn Sie keine Arbeit haben.

Aber Sie haben auch Pflichten.

Zum Beispiel:

  • Sie müssen versuchen, eine Arbeit zu finden.
  • Sie müssen jeden Tag erreichbar sein.
  • Sie dürfen nur mit Erlaubnis vom Jobcenter weg fahren.
    Das nennen wir: Melde-Pflicht.
    Das bedeutet:
    Sie müssen uns sagen,
    wenn Sie den Ort verlassen.
    Zum Beispiel:
    Wenn Sie in den Urlaub fahren.
    Oder wenn Sie Freunde und Familie besuchen.
    Und wir Sie längere Zeit nicht erreichen können.
  • Sie dürfen nur mit Erlaubnis vom Jobcenter umziehen.
  • Sie müssen uns jede Änderung sofort mitteilen.
    Zum Beispiel:
    Wenn Sie eine neue Arbeit haben.
    Oder wenn sich Ihr Name ändert.
    Das nennen wir: Mitteilungs-Pflicht.
  • Sie müssen bei allen Projekten mitmachen.
    Die Projekte helfen Ihnen bei der Arbeits-Suche.
    Das nennen wir: Mitwirkungs-Pflicht.

Regel-Leistung

Sie bekommen jeden Monat Geld vom Jobcenter.

Damit Sie genug Geld zum Leben haben.

Das nennen wir: Regel-Leistung.

Mit dem Geld müssen Sie alles bezahlen,

was Sie zum Leben brauchen.

Dazu sagen wir: Sicherung vom Lebens-Unterhalt.

Zum Beispiel:

  • Essen
  • Trinken
  • Kleidung
  • Körper-Pflege
  • Strom
  • Telefon
  • Internet
  • Und viele andere Dinge, die Sie zum Leben brauchen.
    Dazu sagen wir: Bedürfnisse im täglichen Leben.

Das Geld ist auch für die Freizeit.

Zum Beispiel die Kosten für

    • Vereine
    • Konzerte
    • Fußball-Spiele
    • Karneval
    • Geburtstage

Dazu sagen: Teilnahme am kulturellen

und gesellschaftlichen Leben.

Das Geld ist für alle Kosten im täglichen Leben.

Manche Kosten sind ein-malig.

Zum Beispiel: Kosten für ein Konzert.

Manche Kosten zahlen Sie jeden Monat.

Zum Beispiel: Kosten für das Internet.

Sie bekommen jeden Monat den gleichen Betrag.

Mit dem Geld müssen Sie alle Kosten bezahlen.

Wichtig:

Es ist immer unterschiedlich

wie viel Geld Sie bekommen:

Mehr Geld bekommen:

  • Allein-Stehende
    Personen ohne Partner oder Partnerin
  • Allein-Erziehende
    Personen, die alleine ein Kind erziehen.
  • und Personen über 18 Jahre
    mit einem Partner oder einer Partnerin unter 18 Jahre

 

Weniger Geld bekommen:

  • Kinder
  • Und Jugendliche
  • Oder Personen
    die ohne Erlaubnis umziehen.

 

Mehr Infos zur Regel-Leistung

Sach-Leistungen

Manchmal bekommen Sie Sach-Leistungen.

Zum Beispiel: Gutscheine vom Jobcenter.

Das bedeutet:

Sie bekommen kein oder weniger Geld.

Sie bekommen Sach-Leistungen statt Geld.

Zum Beispiel:

Wegen un-wirtschaftlichem Verhalten.

Das bedeutet:

Sie geben zu viel Geld aus.

Sie verbrauchen das Geld zu schnell.

Zum Beispiel:

Ihre Kosten sind zu hoch.

Das Geld vom Jobcenter reicht nicht.

Das nennen wir: un-wirtschaftliches Verhalten.

Dann bekommen Sie nur noch Sach-Leistungen.

Zum Beispiel:

Gutscheine zum Einkaufen.

Sozial-Geld

Sie bekommen Sozial-Geld:

Wenn Sie selbst nicht erwerbs-fähig sind.

Aber mit Erwerbs-fähigen zusammen leben.

Zum Beispiel: Kinder.

Kinder bekommen Sozial-Geld.

Kinder sind nicht erwerbs-fähig.

Das heißt: Sie können nicht arbeiten.

Aber Kinder leben bei Ihren Eltern.

Ihre Eltern sind erwerbs-fähig.

Das heißt: Ihre Eltern können arbeiten.

Sozial-Geld bekommen manchmal auch:

Personen, die Rente bekommen.

Weil sie nicht mehr arbeiten können.

Das nennen wir: Erwerbs-Minderung.

Wichtig:

Sie bekommen genauso viel Geld

wie beim Bürger-Geld.

Sie bekommen die gleichen Hilfen.

Zum Beispiel:

Es gibt die gleichen Mehr-Bedarfe.

Das bedeutet:

Sie können beim Jobcenter sagen,

wenn Sie mehr Geld brauchen.

Zum Beispiel:

Weil Sie schwanger sind.

Oder weil Sie besonderes Essen brauchen.

Dazu sagen wir: Mehr-Bedarfe.

 

Die Mehr-Bedarfe beim Sozial-Geld

sind wie beim Bürger-Geld.

Mehr Infos dazu stehen unter: Mehr-Bedarfe.

Zum Sozial-Geld gehören:

  • Geld zur Sicherung vom Lebens-Unterhalt.
    Dazu sagen wir: Regel-Leistung.
    Mit dem Geld müssen Sie alles bezahlen,
    was Sie im Alltag zum Leben brauchen.
    Zum Beispiel: Essen oder Kleidung.
  • Geld für Mehr-Bedarfe.
    Wir geben Ihnen Geld für besondere Ausgaben.
    Zum Beispiel:
    Wenn Sie schwanger sind.
    Wenn Sie eine besondere Ernährung brauchen.
  • Geld für Unterkunft und Heizung
    Zum Beispiel:
    Wir bezahlen die Miete und die Heizung.
  • Geld für besondere Ausgaben und Notfälle.
    Sie können ein Darlehen bekommen.
    Wenn Sie im Notfall Geld brauchen.
    Und Sie einen guten Grund haben.
    Das bedeutet:
    Wir leihen Ihnen im Notfall Geld.
    Sie haben keinen Anspruch auf das Geld.
    Alleine das Jobcenter entscheidet,
    ob Sie das Geld bekommen.

Umzug

Das Jobcenter kann Ihnen auch

bei einem Umzug helfen.

Zum Beispiel:

Wir übernehmen die Kosten für:

  • Die Wohnungs-Suche
  • Den Umzug.
  • Die Kaution.

 

Sie brauchen dafür eine Erlaubnis vom Jobcenter.

Das heißt:

Sie brauchen ein Papier, auf dem steht:

Das Jobcenter bezahlt die Kosten für die neue Wohnung.

Erst dann dürfen Sie den Miet-Vertrag unterschreiben.

Wichtig:

Sie bekommen die Erlaubnis nur:

  • Wenn der Umzug nötig ist.
    Zum Beispiel:
    Weil Ihre Wohnung zu klein ist.
  • Wenn die Kosten angemessen sind.
    Wenn es nicht zu teuer ist.

Widerspruch

Sie können Widerspruch einlegen.

Wenn Sie mit einer Entscheidung

nicht einverstanden sind.

Dazu haben Sie 1 Monat Zeit.

Sie können persönlich ins Jobcenter gehen.

Oder Sie schicken den Widerspruch

mit der Post an das Jobcenter.

Wir prüfen die Entscheidung dann nochmal.

 

Wenn wir Ihren Widerspruch ablehnen,

bekommen Sie von uns einen Brief.

Dazu sagen wir: Widerspruchs-Bescheid.

Sie können gegen den Bescheid klagen.

 

Wir schicken Ihnen auch eine

Rechts-Behelfs-Belehrung.

In der Rechts-Behelfs-Belehrung steht:

  • Wie Sie klagen können:
  • Bei welchem Gericht.
  • Wie lange Sie dafür Zeit haben.

 

Achtung:

Widerspruch und Klage haben

keine auf-schiebende Wirkung.

Das heißt:

Der Bescheid gilt trotzdem.

Auch wenn Sie dagegen klagen.

Oder Widerspruch einlegen.

Sie müssen tun,

was im Bescheid steht.

Zum Beispiel:

Termine und Fristen einhalten.

Ausnahme:

Das gilt nicht für Rück-Zahlungen.

Rück-Zahlung heißt:

Sie haben zu viel Geld bekommen.

Sie bekommen einen Bescheid vom Amt.

Im Bescheid steht:

Sie müssen Geld zurück zahlen.

Sie können dagegen Widerspruch einlegen.

Und Sie können dagegen klagen.

Dann müssen Sie das Geld nicht zurück zahlen

bis die Sache geklärt ist.

zu-mut-bar

Sie müssen jede zu-mut-bare Arbeit annehmen.

Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen.

Also jede Arbeit, die Sie machen können.

Die Arbeit muss anständig sein.

Das heißt:

Sie müssen sich nicht ausziehen.

Sie müssen nichts Peinliches tun.

Es ist zumut-bar:

Wenn Sie weniger Geld bekommen als üblich.

Aber der Lohn darf nicht zu niedrig sein.

Der Lohn darf nicht gegen das Gesetz sein.

Die Gesetze dazu stehen im

Sozial-Gesetz-Buch 2.

In Paragraf § 10.

Ausnahme:

Arbeit ist manchmal nicht zu-mut-bar.

Sie können manchmal nicht arbeiten.

Zum Beispiel:

  • Sie erziehen alleine ein Kind unter 3 Jahren.
    Sie können nicht arbeiten.
    Weil Sie sich um das Kind kümmern müssen.
  • Sie pflegen einen Angehörigen.
    Angehörige sind Menschen aus Ihrer Familie.
    Sie können nicht arbeiten.
    Weil Sie sich um den Angehörigen kümmern müssen.
  • Oder Sie haben einen anderen wichtigen Grund.
    Dann müssen Sie nicht arbeiten.
    Auch wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen.
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