Geld zum Wohnen Geld zum Wohnen Möchten Sie Geld zum Wohnen beantragen? Dann beachten Sie bitte, dass Ihre Wohnung nicht zu teuer sein darf. Miete und Neben-Kosten Es gibt für jede Stadt einen Höchst-Preis für Wohnungen. Wir nennen das Miet-Richt-Wert. Wie berechnet sich der Miet-Richt-Wert? Zu den Kosten für eine Wohnung zählen: die Miete die Neben-Kosten Die Heizung ist nicht dabei. Außerdem ist es wichtig, wie viele Menschen in der Wohnung leben. Je mehr Menschen in der Wohnung leben, desto teurer kann die Wohnung sein. Wir nennen das den angemessenen Miet-Preis. Sind die Kosten für Ihre Wohnung nicht höher als der Höchst-Preis? Dann bekommen Sie das Geld für Ihre Miete vom Jobcenter. Umzug nach Köln Möchten Sie nach Köln ziehen? Dann sprechen Sie bitte zuerst mit den Mitarbeitern im Jobcenter Köln. Wir sagen Ihnen, welche Kosten angemessen sind. So übernehmen wir vielleicht die Kosten für: Kaution Renovierung Umzug Bitte senden Sie uns Informationen über die neue Wohnung: Größe in Quadrat-Metern Miete Neben-Kosten Heizung Wir prüfen alles. An welches Jobcenter in Köln können Sie sich wenden? Jedes Jobcenter ist für bestimmte Post-Leit-Zahlen zuständig. Sie möchten nach Köln ziehen: Wenden Sie sich an das Jobcenter, das für die Post-Leit-Zahl Ihrer neuen Wohnung zuständig ist. Sie möchten in eine andere Wohnung in Köln ziehen: Wenden Sie sich an das Jobcenter, das jetzt für Sie zuständig ist. Beachten Sie bitte: Kündigen Sie Ihre alte Wohnung rechtzeitig. Das Jobcenter zahlt nicht die Kosten für die alte und neue Wohnung. Unterschreiben Sie erst nach einem Gespräch bei uns einen Miet-Vertrag in Köln. Haben Sie noch Fragen zum Umzug? Dann rufen Sie uns an. Vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter Köln. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Telefon-Nummer: 02 21 – 96 44 34 01 Sie können uns auch schreiben. Schreiben Sie uns über jobcenter.digital eine Nachricht. Klicken Sie auf folgenden Link: jobcenter.digital Ist Ihre Wohnung zu teuer? Wenn Ihre Wohnung zu teuer ist: Dann können wir vielleicht für kurze Zeit die ganzen Kosten übernehmen. Gleichzeitig suchen wir gemeinsam eine Lösung, um die Kosten zu senken. Sie können zum Beispiel: Ihre Wohnung untervermieten eine neue Wohnung suchen, die günstiger ist Was müssen Sie bei der Wohnungs-Suche beachten? Das erklären wir Ihnen gerne. Wenn Sie die Kosten für Ihre Wohnung nach einer bestimmten Zeit nicht senken können: Dann dürfen wir nicht mehr die ganzen Kosten übernehmen. Wir übernehmen dann nur noch einen bestimmten Betrag. Den restlichen Betrag müssen Sie selbst bezahlen. Informationen zum Wohn-Geld Sie finden Informationen zum Wohn-Geld auf der Wohn-Geld-Seite der Stadt Köln. Klicken Sie auf folgenden Link: Wohn-Geld in Köln Sie können auch den Wohn-Geld-Rechner nutzen. Klicken Sie auf folgenden Link: Wohn-Geld-Rechner Nach-Forderung für Strom und Heizung Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen: Dann müssen Sie von dem Geld auch den Strom bezahlen. Sie müssen Ihre Strom-Rechnung selbst bezahlen. Vielleicht haben Sie eine Nach-Forderung für Strom bekommen. Nach-Forderung bedeutet: Sie haben mehr Strom verbraucht als bezahlt. Deshalb müssen Sie Geld nachzahlen. Haben Sie nicht genug Geld für die Nach-Forderung? Dann rufen Sie uns an. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Telefon-Nummer: 02 21 – 96 44 34 01 Sie können uns auch schreiben. Schreiben Sie uns über jobcenter.digital eine Nachricht. Klicken Sie auf folgenden Link: jobcenter.digital Laden Sie dort die Nach-Forderung hoch. Oder die Jahres-Abrechnung. Wir prüfen dann, ob wir Ihnen Geld leihen können. Vielleicht haben Sie eine Nach-Forderung für die Heizung bekommen. Oder Sie müssen künftig mehr vorauszahlen? Haben Sie dafür nicht genug Geld? Dann rufen Sie uns an. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Telefon-Nummer: 02 21 – 96 44 34 01 Sie können uns auch schreiben. Schreiben Sie uns über jobcenter.digital eine Nachricht. Klicken Sie auf folgenden Link: jobcenter.digital Laden Sie dort die Unterlagen hoch. Wir prüfen dann, ob wir die Kosten übernehmen können. Haben Sie nicht genug Geld für eine Nach-Forderung? Oder für höhere Vorauszahlungen. Aber Sie sind nicht Kunde beim Jobcenter? Wir prüfen, ob Sie trotzdem Geld vom Jobcenter bekommen können. Das kann auch nur für kurze Zeit sein. Zum Beispiel nur für die Nach-Forderung. Stellen Sie dazu bitte einen Neu-Antrag. Klicken Sie auf folgenden Link: Neu-Antrag Stellen Sie den Antrag so schnell wie möglich: Spätestens 3 Monate, nachdem Sie die Nach-Forderung bezahlen müssen. Diese Regelung gilt nur im Jahr 2023. Beispiele Beispiel 1: Sie haben im Mai 2023 eine Nach-Forderung bekommen. Dann müssen Sie den Antrag spätestens am 31. August 2023 stellen. Nur dann kann das Jobcenter Ihre Nach-Forderungen übernehmen. Beispiel 2: Sie haben im November 2023 eine Nach-Forderung bekommen. Dann müssen Sie den Antrag spätestens am 31. Dezember 2023 stellen. Nur dann kann das Jobcenter Ihre Nach-Forderungen übernehmen. Strom sparen Möchten Sie Strom sparen? Und möchten Sie so Ihre Strom-Kosten senken? Dann haben wir viele Beratungs-Angebote für Sie. Und konkrete Tipps. Klicken Sie auf folgende Links: Strom-Spar-Check der Caritas Die Beratung ist für Kunden vom Jobcenter kostenlos. Tipps vom Grund-Versorger der Region: Rhein-Energie Tipps von der Verbraucher-Zentrale Beratung von der Stadt Köln: Hilfen in der Energie-Krise Bitte beachten Sie: Die Beratungs-Angebote und Tipps sind in schwerer Sprache. Haben Sie eine Mahnung von Ihrem Strom-Anbieter bekommen? Ihr Grund-Versorger erklärt Ihnen, was Sie jetzt tun müssen. Klicken Sie auf folgenden Link: Info-Blatt vom Grund-Versorger: Rhein-Energie Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an. Vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter Köln. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Telefon-Nummer: 02 21 – 96 44 34 01 Sie können uns auch schreiben. Schreiben Sie uns über jobcenter.digital eine Nachricht. Klicken Sie auf folgenden Link: jobcenter.digital