Geld zum Leben Geld zum Leben Haben Sie nicht genug Geld zum Leben? Dann können Sie Geld vom Jobcenter bekommen. Wie viel Geld können Sie bekommen? Das rechnen wir aus. Wir berücksichtigen: wie viel Sie momentan verdienen wie viel Sie angespart haben Für mehr Informationen klicken Sie auf folgenden Link: Einkommen und Vermögen Wer kann Geld vom Jobcenter bekommen? Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wir sagen dazu Anspruchs-Voraussetzungen. Für mehr Informationen klicken Sie auf folgenden Link: Anspruchs-Voraussetzungen Die Anspruchs-Voraussetzungen stehen im Gesetz: Im Sozial-Gesetz-Buch 2, im Paragrafen 7. Es gibt folgende Voraussetzungen: Sie sind mindestens 15 Jahre alt. Und Sie sind höchstens 65 oder 67 Jahre alt. Das bedeutet: Sie sind noch nicht im Renten-Alter. Sie sind gesund. So dass Sie mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können. Sie verdienen nicht genug Geld für sich oder Ihre Familie. Und Sie haben nur wenig Geld gespart. Wohnen Sie mit jemandem zusammen? Zum Beispiel: mit Ihrem Partner mit Ihrem Ehe-Partner mit Ihren Kindern Die Kinder sind jünger als 25 Jahre. Sie bilden zusammen mit diesen Personen eine Bedarfs-Gemeinschaft. Bedarfs-Gemeinschaft bedeutet: Sie sind eine Familie. Reicht das Geld für Ihre Familie nicht? Dann können Sie und Ihre Familie Geld bekommen. Wenn Sie oder Ihre Familie die Voraussetzungen erfüllen: Dann können Sie Geld vom Jobcenter bekommen. Das Geld heißt Hilfe zum Lebens-Unterhalt. Für mehr Informationen klicken Sie auf folgenden Link: Hilfe zum Lebens-Unterhalt Wer kann kein Geld vom Jobcenter bekommen? In folgenden Situationen können Sie kein Geld vom Jobcenter bekommen: Sie sind schon in Alters-Rente. Aber sie sind noch nicht 65 Jahre alt. Sie sind Ausländer und Sie haben keine Arbeits-Erlaubnis. Oder keine Aufenthalts-Erlaubnis. Sie wohnen nicht mit jemandem zusammen, der Geld vom Jobcenter bekommt. Sie bekommen Geld nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz. Sie sind älter als 18 Jahre und Sie haben gesundheitliche Probleme. Sie können deshalb nicht arbeiten. Sie sind älter als 18 Jahre und Sie haben gesundheitliche Probleme. Sie können deshalb im Moment nicht arbeiten. Sie wohnen auch nicht mit einem Familien-Mitglied zusammen, das arbeitet. Hilfe von anderen Stellen Wenn Sie in einer der oben genannten Situationen sind. Und deshalb kein Geld vom Jobcenter bekommen: Dann können Sie vielleicht von einer anderen Stelle Geld bekommen. Geld zum Leben Haben Sie nicht genug Geld zum Leben? Dann kann Ihnen das Jobcenter helfen. Die Hilfe nennen wir: Hilfe zum Lebens-Unterhalt oder: Geld zum Leben Die Bedeutung ist gleich. Sie bekommen jeden Monat einen festen Geld-Betrag. Wir nennen den festen Geld-Betrag auch Regel-Bedarf. Regel-Bedarf bedeutet: Eine Person braucht in der Regel diesen Geld-Betrag im Monat zum Leben. Sie müssen vom Regel-Betrag Folgendes bezahlen: Essen Dinge für die Körper-Pflege Dinge für den Haushalt Strom Hobbys Besuche im Theater Treffen mit Freunden Einmalige Zahlungen und Mehr-Bedarf Sind Sie in einer besonderen Situation? Brauchen Sie deshalb Geld? Dann kann Ihnen das Jobcenter mit einer einmaligen Zahlung helfen. Die einmalige Zahlung ist zum Beispiel für: Möbel für eine neue Wohnung Haushalts-Geräte für eine neue Wohnung andere Dinge für die neue Wohnung Umstands-Kleidung, wenn Sie schwanger sind Dinge für Sie nach der Geburt Kleidung und Windeln für Ihr Baby Dinge für Ihr Baby orthopädische Schuhe therapeutische Geräte einen Schul-Ausflug von Ihrem Kind eine Klassen-Fahrt von Ihrem Kind Schul-Sachen für Ihr Kind Brauchen Sie mehr Informationen zum Geld für Kinder? Dann klicken Sie auf folgenden Link: Geld für Kinder Bitte beachten Sie: Sie müssen das Geld für Kinder bei der Stadt beantragen. Bitte beachten Sie: Wir können bei den einmaligen Zahlungen auch Ausnahmen machen. Sprechen Sie uns an. Bitte beachten Sie außerdem: Die Höhe vom Bürger-Geld ergibt sich aus Ihrer persönlichen Situation. Bitte kontaktieren Sie uns bei allen Änderungen in Ihrem Leben. Zum Beispiel: Umzugs-Wunsch Geburt eines Kindes Heirat Einzug eines Partners Auszug eines Partners Änderung beim Gehalt Änderung beim Vermögen Hat sich in Ihrem Leben etwas verändert? Dann kontaktieren Sie uns. Klicken Sie auf folgenden Link: Kontakt zum Jobcenter Sie können die Änderung auch selbst über jobcenter.digital eingeben. Klicken Sie auf folgenden Link: jobcenter.digital Einkommen und Vermögen Einkommen Wenn wir Ihren Anspruch auf Bürger-Geld berechnen: Dann berücksichtigen wir auch Ihr Einkommen. Zu Einkommen zählen: Geld für Ihre Arbeit Lohn-Nach-Zahlungen Weihnachts-Geld Urlaubs-Geld Arbeitslosen-Geld Kranken-Geld Geld, das Sie vom Finanz-Amt zurückbekommen Unterhalt Kinder-Geld Rente Zinsen für Ihr Spar-Buch Miete, die Sie für eine eigene Wohnung bekommen Bitte beachten Sie: Sie müssen uns alle Änderungen von Ihrem Einkommen mitteilen. Zum Beispiel, wenn Sie jetzt Geld für einen Neben-Job bekommen. Bitte teilen Sie uns Änderungen so schnell wie möglich mit. Haben Sie Fragen zum Einkommen? Wollen Sie einen Termin vereinbaren? Dann kontaktieren Sie uns. Klicken Sie auf folgenden Link: Kontakt zum Jobcenter Sie können auch gleich einen Termin buchen. Klicken Sie auf folgenden Link: Termin buchen Vermögen Wenn wir Ihren Anspruch auf Bürger-Geld berechnen: Dann berücksichtigen wir auch Ihr Vermögen. Zu Vermögen zählen: Geld-Scheine und Münzen Geld bei der Bank Aktien Bau-Spar-Verträge Lebens-Versicherungen Wohnungen Häuser Schmuck Autos ein größeres Geschenk in den letzten 10 Jahren Zum Beispiel eine Wohnung. ein Erb-Anspruch Zum Beispiel, wenn Sie von Ihren Eltern ein Haus geerbt haben. Frei-Beträge Bei der Berechnung berücksichtigen wir nicht alles von Ihrem Einkommen und Vermögen. Einen Teil berücksichtigen wir nicht. Diesen Teil nennen wir Frei-Betrag. Das heißt: Auch wenn Sie Einkommen haben: Dann können Sie trotzdem Bürger-Geld bekommen. So haben Sie jeden Monat mehr Geld zur Verfügung. Wie viel Bürger-Geld bekommen Sie? Das rechnen wir genau für Sie aus. Bei Fragen beraten wir Sie gerne. Köln-Pass Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen: Dann haben Sie auch Anspruch auf den Köln-Pass. Mehr Infos zum Köln-Pass finden Sie unter folgendem Link: Köln-Pass Sie müssen den Köln-Pass bei der Stadt Köln beantragen. Köln-Pass Vorteile Durch den Köln-Pass haben Sie viele Vorteile. Sie bekommen … günstigere Tickets für Bus und Bahn der KVB günstigere Abos für Bus und Bahn der KVB eine günstigere Mitgliedschaft bei der Stadt-Bücherei Köln günstigere Theater-Karten und Oper-Karten ein günstigeres Abo der Zeitung Kölner Stadt-Anzeiger Köln-Pass kostenlosen Eintritt zu Dauer-Ausstellungen in den Kölner Museen günstigeren Eintritt zu Sonder-Ausstellungen in den Kölner Museen günstigeren Eintritt in Kölner Schwimm-Bäder ein günstigeres Ticket für die Seil-Bahn günstigeren Eintritt in den Kölner Zoo viele Sport-Angebote viele Freizeit-Angebote Hier finden Sie mehr Informationen. Und viele Antworten auf Fragen zum Köln-Pass. Und zur Beantragung. Klicken Sie auf folgenden Link: Fragen und Antworten zum Köln-Pass Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an. Vereinbaren Sie einen Termin im Jobcenter Köln. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Telefon-Nummer: 02 21 – 96 44 34 01 Sie können uns auch schreiben. 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