Geben Sie Menschen eine Chance, die erst auf den zweiten Blick mit ihren Stärken punkten. Unsere Fördermöglichkeiten unterstützen Sie dabei.
Möglichkeiten der Förderung
Vermittlung von Arbeitskräften
Die Arbeitgeberberatung der JOB-Offensive Köln unterstützt Sie gerne bei der Stellenbesetzung. Gemeinsam klären wir Ihre Anforderungen und wählen passgenau geeignete Bewerberinnen und Bewerber für Sie aus.
Bewerber*innentage
Sie haben eine größere Anzahl an ähnlichen Arbeitsplätzen zu besetzen? Dann bieten sich unsere Bewerbertage für Sie an. Dafür besprechen wir Ihre Anforderungen und Erwartungen. Am Bewerbertag selbst haben Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen einem ausgewählten Kreis an potenziellen Mitarbeitenden vorzustellen. Sie können direkt vor Ort Vorstellungsgespräche zu führen.
Auch digitale Angebote sind möglich. Sprechen Sie uns bei Interesse einfach an.
Betriebliches Praktikum
Wenn Sie und der/die potenzielle neue*r Mitarbeiter*in ausprobieren wollen, ob Sie zueinander passen, ist dies möglich. So können Sie ganz praktisch die Fertigkeiten und Qualifikationen abklären, aber auch Kenntnisse vermitteln. Diese Möglichkeit darf max. 6 Wochen dauern. Während dieser Zeit zahlt das Jobcenter Köln weiterhin die Leistungen zum Lebensunterhalt und erstattet die Fahrtkosten. So fallen für Ihr Unternehmen keine Kosten an.
Betriebliche Umschulung
Über eine „betriebliche Umschulung“ können Arbeitsuchende einen Berufsabschluss machen. Die Umschulung findet in der Regel verkürzt und in Vollzeit statt. Die zuständige Kammer ist für den Abschluss verantwortlich. Die Kosten für die Umschulung übernimmt das Jobcenter, zum Beispiel über einen Bildungsgutschein.
Qualifizierung
Sie haben passende Mitarbeiter*innen gefunden, die noch weitere Qualifizierungen benötigen? Nutzen Sie die Möglichkeit, um auch geringqualifizierte Beschäftigte zu Fachkräften zu machen. Zur Förderung von Lehrgangskosten und Arbeitgeberentgeltzuschüssen beraten wir Sie gerne.
Coaching
Auch nach der Arbeitsaufnahme kann die Stabilisierung der Beschäftigung durch das Jobcenter Köln gefördert werden. Die Intensität des Coachings wird an die individuellen Bedarfe angepasst.
Probebeschäftigung
Langzeitarbeitslose können im Rahmen einer Probebeschäftigung gemäß §16f SGB II gefördert werden. Als Arbeitgeber*in können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten. Für diese Arbeitsverhältnisse kann bis zu drei Monaten ein volles Gehalt erstattet werden.
Junge Menschen fördern
Viele junge Fachkräfte sind arbeitslos und warten auf eine Chance im Job. Auch ungelernte Menschen können Ihr Unternehmen bereichern. Wir unterstützen Sie und die jungen Arbeitnehmer*innen mit finanziellen Zuschüssen für die Einarbeitung und weitere Qualifizierung.
Menschen mit Schwerbehinderung fördern
Haben Sie bei der Besetzung Ihrer offenen Stellen schon einmal darüber nachgedacht, Menschen mit einer Schwerbehinderung einzustellen?
Das sollten Sie – denn das Potenzial dieser Personengruppe ist für den Arbeitsmarkt unentbehrlich: Anteilig gibt es hier mehr ausgebildete Fachkräfte als bei Menschen ohne Behinderung.
Wir unterstützen Sie gerne
- bei der Suche nach geeigneten Bewerber*innen;
- bei der Antragstellung von Förderungen, z.B. Lohnkostenübernahme oder Mehrfachanrechnung;
- bei der Beschaffung von Hilfsmitteln, z.B. eine Rampe oder ein entsprechender Arbeitsplatz;
- mit begleitendem Coaching für eine nachhaltige Eingliederung;
- bei allen Fragen zu diesem Thema.
Artikel “Suchen Sie Arbeitskräfte?” in der Kölner Wirtschaft 01/2023 (PDF)
Haben wir Sie neugierig gemacht?
Kontaktieren Sie uns per E-Mail (s.u.) oder unter 0221 9429 8850
Eingliederungszuschuss (EGZ)
Unter bestimmten Voraussetzungen fördern wir die Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder einer neuen Mitarbeiterin. Das Jobcenter Köln zahlt dann Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten. Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach den Unterstützungsbedürfnissen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.
Wenn Sie eine*n Mitarbeiter*in einstellen wollen und ein Eingliederungszuschuss beantragt werden soll, melden Sie sich gerne vor der Einstellung bei uns.
Lohnkostenzuschüsse
Mit dem Teilhabechancengesetz (§§ 16e und 16i SGB II) gibt es zwei weitere Fördermöglichkeiten in Form von Lohnkostenzuschüssen.
Teilhabe am Arbeitsmarkt – §16i SGB II
Gefördert werden Menschen, die trotz guter konjunktureller Lage bisher nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen konnten. Es geht sowohl um die Realisierung von Teilhabechancen als auch um die nachhaltige Integration dieser Menschen. Um das zu schaffen, können Unternehmen bis zu 5 Jahre finanziell unterstützt werden. Ein begleitendes Coaching, sowie die Übernahme von Weiterbildungskosten unterstützen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen.
Das bedeutet, Sie haben bis zu fünf Jahre Zeit, um mit unserer Hilfe neue Mitarbeiter*innen so zu stärken und zu fördern, dass Sie aus Ihrem Team nicht mehr wegzudenken sind.
- Lohnkostenzuschuss:
1. Jahr 100%
2. Jahr 100%
3. Jahr 90%
4. Jahr 80%
5. Jahr 70%
Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich am Mindestlohn, bei tariflichen oder tariforientierten Arbeitgebern am Tariflohn. - Übernahme der Weiterbildungskosten in Höhe von bis zu 3.000 Euro
- ganzheitliche, beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in
- Praktika in anderen Betrieben möglich
- befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse möglich
Zielgruppe sind über 25-Jährige, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen vom Jobcenter bezogen haben. Bei Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder Familien mit mindestens einem unter 18-jährigen Kind, sind die Voraussetzungen erfüllt, wenn diese in den letzten fünf Jahren Leistungen im Jobcenter bezogen haben. Die infrage kommende Personengruppe hat in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet.
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen – §16e SGB II
Gefördert werden Menschen, die trotz guter konjunktureller Lage bisher nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen konnten. Es geht sowohl um die Realisierung von Teilhabechancen als auch um die nachhaltige Integration dieser Menschen. Um das zu schaffen, können Unternehmen zwei Jahre finanziell unterstützt werden. Ein begleitendes Coaching unterstützt Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen.
- Lohnkostenzuschuss:
1. Jahr 75%
2. Jahr 50%
Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich an dem zu berücksichtigenden Arbeitsentgelt. - Förderung der beruflichen Weiterbildung möglich
- ganzheitliche, beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in
Förderfähig sind alle Personen, die mindestens zwei Jahre langzeitarbeitslos entsprechend §18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sind. Voraussetzung ist, dass ein mindestens zweijähriges Arbeitsverhältnis begründet wird.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Jobcenter Köln
Team MitArbeit
Arbeitgeber-koeln@jobcenter-ge.de
Arbeitgeber-Hotline: 0221 9429 8850
Foto-Credits
- Ausschnitt aus dem Film "Sozialer Arbeitsmarkt" vom BMAS