Auf dieser Seite möchten wir Sie über unseren Kund*innenbeirat informieren.
- Bekommen unsere Kundinnen und Kunden die Hilfe, die sie brauchen?
- Wie denken die Menschen über das Jobcenter?
- Was kann das Jobcenter Köln besser machen?
Das sind die Fragen, die wir im Kund*innenbeirat zum Beispiel stellen möchten.
Denn wir möchten wissen, was wir schon gut machen – und was wir besser machen können.
Als Kundin bzw. Kunde des Jobcenter Köln können Sie sich jederzeit bewerben.
Machen Sie mit, wir freuen uns auf Sie.
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an: (0221) 9429 8500
Mo. – Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr,
Fr. 8:00 – 12:00 Uhr
Berichte aus dem Kund*innenbeirat
August 2023
Am 29.08.2023 bat die Geschäftsführung des Jobcenter Köln die Mitglieder des Kund*innenbeirats um Feedback zur Gestaltung der Jobcenter- Liegenschaften und -Räume. Was daran ist schon gut und was sollte verändert werden?
Die spannenden Anregungen und Ideen nimmt das Jobcenter Köln mit in seine weiteren eigenen Überlegungen zu diesem Thema.
April 2023
Das Jobcenter Köln wurde gefragt, ob der Kunden*innenbeirat des Jobcenter Köln, seine Meinung zum (ab 01.07.2023) neuen Kooperationsplan abgeben wolle. Am 12.04.2023 hat der Kund*innenbeirat dazu sein Feedback und wertvolle Anregungen zusammengetragen, die an die zuständigen Stellen weitergegeben wurden.
Bei der weiteren Entscheidung über den Kooperationsplan ist diese Rückmeldung mit eingeflossen.
März 2023
Im Treffen am 07.03.2023 beschäftigte sich der Kund*innenbeirat mit dem Thema Qualifizierung. Die Mitglieder tauschten sich über ihre Erfahrungen mit der Geschäftsführung aus und gaben Anregungen. Das nächste Treffen wird nach den Sommerferien stattfinden.
2022
November
Das dritte Treffen des Kund*innenbeirats am 29.11.2022 diente dem Austausch zum Thema „Beratung“. Die Geschäftsführung erhielt wichtige Einblicke darüber, welche Erfahrungen die Mitglieder des Kund*innenbeirats mit Beratung im Jobcenter Köln gemacht haben.
Das nächste Treffen ist für den 07.03.2023 geplant.
September
Die Mitglieder des Kund*innenbeirats im Jobcenter Köln haben sich am 08.09.2022 wieder mit der Geschäftsführung getroffen. Es erfolgte ein reger Austausch zum Thema „Erreichbarkeit des Jobcenter Köln“. Die Geschäftsführung hat wertvolle Rückmeldungen und Anregungen zu diesem Thema erhalten und wird diese nun Jobcenter-intern weiter besprechen. Der Kund*innenbeirat wird sich in diesem Jahr voraussichtlich nochmal im Herbst treffen.
Juli
Die Mitglieder des ersten Kund*innenbeirats im Jobcenter Köln haben sich am 07.07.22 mit der Geschäftsführung getroffen. Das Treffen galt dem Kennenlernen und ersten Absprachen über die weitere Zusammenarbeit.
Fragen zum Kund*innenbeirat
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zum Kund*innenbeirat im Jobcenter Köln und die Antwort darauf.
Was ist der Kund*innenbeirat des Jobcenter Köln?
Der Kund*innenbeirat des Jobcenter Köln ist Ratgeber für das Jobcenter Köln.
Er besteht aus bis zu 16 Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Sie vertreten die Interessen aller Kundinnen und Kunden des Jobcenter Köln.
Der Kund*innenbeirat hilft dem Jobcenter dabei, seine Kundinnen und Kunden zielgerichteter und passender unterstützen zu können.
Welche Aufgaben hat der Kund*innenbeirat?
Der Kund*innenbeirat berät das Jobcenter Köln.
Er entwickelt Vorschläge, die die Angebote, die Kommunikation und die Services für die Kundinnen und Kunden verbessern können.
Er gibt Feedback zu neuen Ideen des Jobcenters und wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Angebote und Services.
Wer kann Mitglied des Kund*innenbeirats sein?
Sie können am Kund*innenbeirat teilnehmen, wenn Sie Kundin oder Kunde des Jobcenter Köln und volljährig sind.
Wie kann ich Mitglied im Kund*innenbeirat werden?
Um Mitglied werden zu können, schicken Sie uns Ihre Bewerbung.
Sie können sich jederzeit ganz einfach über unser Online-Bewerbungsformular bewerben.
Sie können auch das Bewerbungsformular nutzen und es per Post an das Jobcenter Köln, Kund*innenbeirat, Pohligstr. 3, 50969 senden.
Wie werden die Mitglieder ausgewählt?
Die Auswahl erfolgt aus der Gruppe der Bewerber*innen, die sich schriftlich beworben haben. Der Kund*innenbeirat soll einen Querschnitt der Kund*innenstruktur im Jobcenter Köln abbilden. Das Jobcenter versucht verschiedene Altersgruppen, Stadtteile, Berufsgruppen, etc. auszuwählen, um eine repräsentative Gruppe zusammenzustellen.
Ein wichtiges Auswahlkriterium ist aber auch die Motivation der interessierten Kund*innen für eine Teilnahme am Beirat. Deshalb sollten Bewerber*innen auf dem Bewerbungsbogen die Gründe aufschreiben, warum sie Mitglied des Beirats sein wollen.
Für wie lange wird der Kund*innenbeirat gebildet?
Die Mitgliedschaft im Kund*innenbeirat beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Eine erneute Ernennung durch die Geschäftsführung des Jobcenters ist einmal möglich.
Die Mitgliedschaft kann jederzeit, das heißt auch mit sofortiger Wirkung, auf eigenen Wunsch beendet werden. Sie endet automatisch, wenn ein Beiratsmitglied nicht mehr Kunde/ Kundin des Jobcenter Köln ist. Endet der Leistungsbezug durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, kann die Mitgliedschaft mit Einverständnis des Mitglieds noch weitere 6 Monate fortgeführt werden.
Freiwerdende Plätze werden zunächst mit Bewerber*innen aus der Nachrücker*innen-Liste besetzt. Geht das nicht, erfolgt die Besetzung über das reguläre Bewerbungsverfahren.
Was ist die Nachrücker*innen-Liste?
Bewerber*innen, die nicht sofort berücksichtigt werden können, merkt sich das Jobcenter auf einer Liste vor, damit sie die Möglichkeit haben, auf einen frei gewordenen Platz „nachrücken“ zu können.
Diese Bewerber*innen erklären sich schriftlich damit einverstanden, dass sie auf der Liste stehen. Die dafür erforderliche Einverständniserklärung geben Sie schon mit Ihrer Bewerbung ab.
Wie oft und wo trifft sich der Kund*innenbeirat?
Der Kund*innenbeirat des Jobcenter Köln trifft sich grundsätzlich viermal im Jahr. Bei aktuellen Anlässen lädt das Jobcenter Köln auch zu zusätzlichen Sitzungen ein.
Die Termine für die Sitzungen werden in Abstimmung mit allen Mitgliedern so gewählt, dass möglichst alle teilnehmen können.
Die Sitzungen finden regelmäßig im Jobcenter Köln statt. Es können aber auch abweichende Sitzungsorte oder Formate (z.B. telefonisch oder digital) festgelegt werden.
Wie wird die Mitarbeit im Kund*innenbeirat vergütet?
Die Teilnahme am Kund*innenbeirat ist ehrenamtlich, also ohne Bezahlung.
Jedes Mitglied erhält nach erfolgter Teilnahme an den Sitzungen auf Antrag eine Erstattung der angemessenen Fahrtkosten.
Ist eine Teilnahme an jeder Sitzung des Beirats erforderlich?
Der Kund*innenbeirat wurde gegründet, damit sich das Jobcenter Köln in regelmäßigen Abständen mit Kund*innen austauschen kann. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst alle Mitglieder an diesen Treffen teilnehmen. Eine Absage aus wichtigem Grund (Urlaub, Krankheit, anderweitige terminliche Verhinderung, etc.) ist im Vorfeld an den/ die Ansprechpartner*in zu kommunizieren.
Können auch Gäste an den Sitzungen teilnehmen?
Ja, das ist möglich. Je nachdem, welche Themen besprochen werden sollen, können zum Beispiel Expert*innen teilnehmen.
Interessiert sich die Geschäftsführung des Jobcenter Köln für den Kund*innenbeirat?
Ja. Die Geschäftsführung leitet und moderiert die Sitzungen des Kund*innenbeirats. Sie nimmt also regelmäßig selbst teil, um mit den Kund*innen persönlich in den Austausch zu kommen.
Welche Themen behandelt der Beirat?
Das Jobcenter Köln möchte erfahren, wie seine Kund*innen die Qualität der Produkte, des Service und das Image des Jobcenters einschätzen. Der Beirat kann so dazu beitragen, dass das Jobcenter Köln die Erwartungen seiner Kund*innen kennt. Denn das Jobcenter Köln möchte Menschen zielgerichtet und passgenau helfen und damit gemeinsamen Erfolg erreichen.
Die Themen des Beirats sollen dazu beitragen, das Angebot, die Kommunikation und die Services für die Kund*innen zu verbessern.
Erhalten die Mitglieder des Beirats vor den Sitzungen erforderliche Informationen?
Ja. Damit die Mitglieder sich auf die Themen einstellen können, wenn sie möchten, erhalten sie alle erforderlichen Informationen im Vorfeld zu den Sitzungen.
Was habe ich von einer Mitgliedschaft im Kund*innenbeirat?
Wer Freude daran hat, sich mit eigenen Ideen dabei einzubringen, das Jobcenter Köln noch näher an seine Kundinnen und Kunden heran zu bringen, der ist im Kund*innenbeirat genau richtig:
Die Mitglieder des Kund*innenbeirats erhalten vertiefte Einblicke in die Prozesse und Planungen des Jobcenter Köln. Die Beiratsmitglieder sind Vermittler*innen zwischen dem Jobcenter Köln und den Kund*innen des Jobcenters. Sie helfen dem Jobcenter dabei, die Bedürfnisse seiner Kundinnen und Kunden besser zu verstehen.
Sie entwickeln eigene Vorschläge und Ideen, wie das Jobcenter Köln noch kund*innen-näher werden kann, wie sich das Handeln des Jobcenters besser erklären lässt und was das Jobcenter tun kann, um seine Kundinnen und Kunden noch besser zu unterstützen.
Die Vorschläge des Beirats werden Jobcenter-intern an die zuständigen Bereiche weitergeleitet, die diese bewerten und dazu dem Kund*innenbeirat Rückmeldung geben. Die Vorschläge sind als Empfehlungen zu verstehen.
Ich habe mehr Fragen. Wohin kann ich mich wenden?
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Jobcenter Köln
Büro der Geschäftsführung
telefonisch: (0221) 9429 8500
Mo. – Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr,
Fr. 8:00 – 12:00 Uhr
schriftlich: Pohligstr. 3, 50969 Köln