Bürgergeldrechner

Der Bürgergeldrechner gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob Sie Anspruch auf Bürgergeld haben könnten.

Eine exakte Berechnung Ihres Anspruches ist an dieser Stelle leider nicht möglich. Die Mitarbeiter*innen im Jobcenter geben Ihnen hierzu gerne Auskunft.

Bitte beachten Sie, dass die vorläufige Berechnung unverbindlich ist. Hieraus entstehen keine Rechtsansprüche.

Haben Sie schon geprüft, ob Sie Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben? Bitte beachten Sie, dass ein möglicher Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag zuerst geprüft werden muss.
Unverbindliche Rechner hierzu finden Sie auf der Geld berechnen Seite.

Von vorne beginnen
1. Leben Sie in einer Partnerschaft?
2. Leben Kinder unter 25 Jahren in Ihrer Bedarfsgemeinschaft?
3. Ist jemand schwanger in Ihrer Bedarfsgemeinschaft (ab 13. Woche)?
4. Zahlen Sie Miete?
5. Bekommen Sie Geld für Arbeit (Einkommen)?
Es fehlen noch Angaben, damit Ihr vorläufiges Ergebnis angezeigt werden kann.

Bitte beachten
Der in der vorläufigen Berechnung angegebene Anspruch umfasst alle Kosten Ihres Lebensunterhaltes. Das bedeutet, Sie müssen hiervon Ihre Miete und Nebenkosten, Heizkosten und Strom, sowie alle sonstigen Kosten (Essen, Kleidung, usw.) für Ihre ganze Bedarfsgemeinschaft bezahlen.

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